mietkauf / kredit

 

Die Vertragsform Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einem Ratenkauf und ist als eine spezielle Form der Fremdfinanzierung anzusehen. In diesem Fall kauft die HLF Kommunal-Leasing ein von Ihnen gewünschtes Investitionsobjekt und vermietet es über eine vereinbarte Laufzeit. Für steuerliche Zwecke wird Ihnen das wirtschaftliche Eigentum im Anlagespiegel zugerechnet, deshalb erfolgt die Aktivierung des Objektes bei Ihnen. Aus diesem Grund ist beim Mietkauf die gesamte auf alle Mietkaufraten (inkl. vereinbarter Anzahlung und möglicher Schlussrate) anfallende Mehrwertsteuer mit der ersten Rate fällig. Dieser Betrag ist in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig. Die Mietkaufraten sind in einem Zins/Kostenanteil aufzusplitten. Während die Tilgungsanteile erfolgsneutral zu behandeln sind, können Zins/Kostenanteile als Betriebsaufwand steuerlich geltend gemacht werden.


Nach Begleichung der letzten Mietkaufrate erfogt ein automatischer Übergang des (durch Eigentumsvorbehalt) belasteten Eigentums in uneingeschränktes Eigentum. Durch Mietkauf wird das Anlagevermögen und die Bilanzsumme erhöht und die Eigenkapitalquote wird niedriger. Die Nutzung von Sonderabschreibung und Ansparabschreibung sind möglich. Dabei ensteht ein Steuerstundungseffekt.